Hilde Scheidt

die GRÜNE Bürgermeisterin in Aachen

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Kita

GRÜNE fordern einheitliche Regelung zur Finanzierung der KiTa-Träger

27/08/2015 by IK

In der gestrigen Ratssitzung stand die Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung aus den Sommerferien an: Für die KiTa Kalverbenden in Trägerschaft der AWO sollen von Seiten der Stadt alle Mietkosten übernommen werden, die nicht über das KiBiz-Gesetz refinanzierbar sind. Wir GRÜNE haben den entsprechenden Dringlichkeitsantrag bereits in den Ferien nicht unterschrieben und ihm auch in der Ratssitzung nicht zugestimmt. Zu viele Unklarheiten zu diesem Thema stehen noch im Raum. Eine grundlegende Regelung zur Unterstützung für alle nicht-städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen fehlt.

Für uns ist nicht transparent, nach welchen Kriterien diese zusätzlichen Finanzierungen erfolgen. Obwohl der Runde Tisch zur „Finanzierung Kindertagesstätten“ bereits im Mai getagt hat, gibt es immer noch keine einheitliche Regelung. Deshalb werden wir die Dringlichkeit nicht genehmigen und haben einen Antrag zur Tagesordnung für die nächste Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses am 8. September auf den Weg gebracht. Hierin fordern wir, dass neue einheitliche kommunale Leitlinien erstellt werden müssen, nach denen dann entschieden wird, inwieweit Einrichtungen Sonderzuschüsse etwa zu den Mietkosten erhalten. Derzeit liegen nämlich wieder neue Anträge von Einrichtungen mit der Bitte um finanzielle Unterstützung (des Trägeranteils oder eines Mietanteils) vor. Auch aus der Vergangenheit gibt es bereits zahlreiche genehmigte Sonderverträge. Im Moment wird also eher von Fall zu Fall entschieden, anstatt eine transparente und allgemeingültige Vorgehensweise zu finden.

Gesetzlich ist die Regelung in NRW so, dass Träger von kirchlichen KiTas einen Eigenanteil von 12 % an der Finanzierung ihrer Einrichtung aufbringen müssen, für freie Träger sind es 9 % und für Elterninitiativen 4 %. Insbesondere die freien Träger vermelden, dass sie diesen Anteil alleine nicht mehr stemmen können. Aus diesem Grund wenden sie sich an die zuständigen Kommunen und bitten um Übernahme des so genannten Trägeranteils. In vielen Kommunen in NRW wird mit diesem Anliegen ganz unterschiedlich umgegangen, manche lehnen eine Übernahme generell ab, andere übernehmen einen gewissen Prozentsatz oder alles. In Aachen wird von Fall zu Fall in Sonderverträgen entschieden. Hier fordern wir für die Zukunft einheitliche Regelungen, auch um Ungleichbehandlungen zu vermeiden.

Ich hoffe, dass mit unserem TOP-Antrag und den darin geforderten Darstellungen etwas Licht in den Aachener KiTa-Finanzierungs-Dschungel kommt.

Posted in: Allgemein, Kinder und Jugend Tagged: Kita, Kita Finanzierung

Wie familienfreundlich ist Aachen?

06/03/2015 by IK

Was müssen Eltern demnächst alles offenlegen, wenn sie eine 45-Stunden Betreuung für ihr Kind wünschen?

Diese Fragen, und noch viele mehr, stellen sich mit dem Beschluss der neuen Kindertagesstättenentwicklungsplanung für 2015/16 im Kinder- und Jugendausschuss am 03.03.15.

Rolle rückwärts in der Kinderbetreuung bei U3- und Ü3-jährigen in den Kitas?

Unsere erfolgreichen Kinderbetreuungsplanungen der vergangenen Jahre haben sich ausgezahlt, dass sieht man an den Zahlen der Kita-Buchungen. Allerdings bedeutet dieser neue Beschluss eine Abkehr von der bisherigen Linie und eine erste Rolle rückwärts des bisherigen, von den Eltern sehr gut angenommenen, Angebotes.

Deckelung der 45-Stunden-Plätze für das kommende Kindergartenjahr

Bereits im Vorfeld hat dieser Plan heftige Kritik hervorgerufen.
Es geht bei der Kritik darum, dass künftig der Betreuungsumfang von 45-Stunden gedeckelt werden soll, d.h. nicht alle Eltern, die einen solchen Platz wünschen, werden diesen künftig auch bekommen. Im kommenden Kindergartenjahr sollen es nur noch 75% der Ü3-Kinder und nur 85% der U3-Kinder sein, die einen solchen Platz belegen können.

Im jetzigen Kindergartenjahr wurden von den Eltern genau diese Prozentsätze gebucht, d.h. 75% der Ü3-Kinder und 85% der U3-Kinder bleiben derzeit 45 Stunden in der Kita.
Diese Zahlen spiegeln den Elternwillen wieder.
Eine aktuelle Bedarfsumfrage hat ergeben, dass der Bedarf an 45-Stunden-Plätzen bei den Eltern im kommenden Kindergartenjahr höher sein wird.
Werden die o.g. Prozentsätze – wie nun im KJA beschlossen – für 2015/16 von vorne herein festgeschrieben, kann von einer Berücksichtigung des Elternwillens keine Rede mehr sein. Können nicht alle Wünsche nach 45-Stunden-Plätzen berücksichtigt werden, spielt für das kommende Kindergartenjahr der Elternwille keine Rolle mehr. Es geht dann nur noch darum, nach welchen Kriterien die vorhandenen Plätze vergeben werden.

Was müssen Eltern demnächst alles offenlegen, wenn sie eine 45-Stunden Betreuung für ihr Kind wünschen?

Der Beschluss der GroKo in Aachen lässt die Frage offen, wie diese Verteilung erfolgen soll. Es gibt kein Konzept für die Umsetzung dieser Einschränkung. Wie wird der dringlichste Bedarf von Eltern für einen 45-Stunden-Platz ermittelt? Wird den Eltern mit der Deckelung des Platzangebotes unterstellt, dass sie etwas in Anspruch nehmen, was sie nicht brauchen? Oder ist es eine finanzielle Maßnahme, um Gelder einzusparen zur Haushaltssanierung.

Im Kinder- und Jugendausschuss hagelte es jedenfalls Kritik – nicht nur von den GRÜNEN und anderen Oppositionsparteien. Auch Frau Tarassova, Vertreterin des Jugendamtselternbeirates, die Vertretung der Eltern aller Kindertagesstätten in Aachen (JAEB), äußerte ihre Bedenken und forderte Flexibilität für die Eltern und ein uneingeschränktes Angebot an 45-Stunden-Plätzen. Die Eltern befürchten, so ihre Information von Betroffenen, dass sie künftig eine Arbeitgeberbescheinigung vorlegen müssen, wenn sie einen 45-Stunden-Platz buchen möchten.

Ich habe im Ausschuss deutlich gemacht, dass arbeitende Eltern nicht mit einem 35-Stunden-Kontingent auskommen können und die Berücksichtigung der Elternwünsche oberste Priorität hat.

 

 

Posted in: Allgemein, Kinder und Jugend Tagged: Kinderbetreuung, Kindertagesstättenentwicklungsplan, Kita

Erhöhung der Kita-Beiträge wäre kontraproduktiv

17/11/2014 by Hilde Scheidt

Sparen ist angesagt im städtischen Haushalt. Daher hat die Jugendverwaltung nun verschiedene Modelle zur Erhöhung des Elternbeitrags in städtischen Kitas erarbeitet. Sparen ja, aber bitte an der richtigen Stelle, meinen die GRÜNEN und üben klare Kritik.

Nicht mit uns, meint Bürgermeisterin Hilde Scheidt, GRÜNE Sprecherin im Kinder- und Jugendausschuss: „Wir sind ganz klar gegen eine Erhöhung der Elternbeiträge. Die Aachener Eltern leisten bereits jetzt mit einem Gesamtvolumen von über 6 Millionen Euro einen großen Beitrag zur Finanzierung der Kitas. Dazu gibt es in Aachen die Vereinbarung, dass 13% des Finanzbedarfs von Eltern getragen wird. Das wird auch eingehalten, also gibt es unserer Meinung nach überhaupt keinen Grund, hier nachzufordern.“

Verwunderlich sei auch, wie schnell die Maxime der CDU „Familie hat Vorrang“ an dieser Stelle in Vergessenheit gerate. „Möglichst kostenlose Bildung von Anfang an ist nach wie vor das Ziel unserer politischen Arbeit. Es hat uns in der Vergangenheit viel Arbeit und Mühe gekostet, diesen Weg erfolgreich zu beginnen“, meint Hilde Scheidt. „Die jetzigen Überlegungen zur Erhöhung der Kita-Beiträge sind absolut kontraproduktiv. Für die Eltern kann das eine sehr deutliche Mehrbelastung bedeuten! “

Auch dass ausgerechnet die SPD, deren Forderung nach einem beitragsfreien ersten Kindergartenjahr noch deutlich in aller Ohren klingt, nun diesen Weg in Frage stellt, habe einen sehr opportunistischen Beigeschmack. „Wir glauben, dass die Eltern in Aachen nicht noch mehr schultern können, was die Kita-Finanzierung angeht“, zieht Hilde Scheidt ihr Fazit. „Wenn sich etwa der Beitragssatz für ein zweijähriges Kind plötzlich verdoppelt, besteht die Gefahr, dass viele Eltern ihr Kind wieder abmelden, weil sie sich die Betreuung einfach nicht mehr leisten können.“

Posted in: Allgemein, Kinder und Jugend Tagged: Elternbeiträge, Kinderbetreuung, Kindergärten, Kindertagesstätten, Kita, Kita-Beiträge

Randzeitenbetreuung zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf

24/04/2013 by Hilde Scheidt

Wer relativ früh morgens am Arbeitsplatz sein muss und möglicherweise noch eine Wegstrecke zur Arbeit zurück zu legen hat, hat mit  Kindern ein Problem. Was ist wenn die Kita erst um 7.30 Uhr öffnet. Oder der Arbeitstag endet um 16.30 Uhr, aber die Kita schließt zur gleichen Zeit. In diesem Zusammenhang wird immer wieder von der sogenannten Randzeitenbetreuung gesprochen. Das sind die Zeiten die jenseits der regulären Öffnungszeiten der Kitas liegen.

Randzeitenbetreuung in Kindergärten korrespondiert mit dem Thema „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“.  Eltern müssen ihre Erwerbstätigkeit in Einklang mit den familiären Anforderungen bringen und Schichtdienste erschweren diese Vereinbarkeit enorm. Aus diesem Grund  ist es wichtig, dass wir uns als Stadt den Erfordernissen der Betreuungszeiten Rechnung  stellen. In der letzten Sitzung des Kinder- und Jugendausschuss war dies auf Initiative eines Antrags von CDU und Grünen Thema.

Eine Umfrage unter den Eltern hat gezeigt, dass Randzeiten nur vereinzelt nachgefragt werden. Dennoch, Schichtdienste gehören zum Alltag dazu und daher hat sich eine Unter-AG die „Schicht-Kita“ in einem Dürener Krankenhaus angeschaut. Hier wird eine Betreuungszeit von 5.45 – 20 Uhr angeboten. Allerdings wird kein Betreuungsumfang von über 45 Stunden pro Woche und Kind angeboten, d.h. die Kinder sind maximal 9 Stunden pro Tag in der Kita.  Ob es an Aachener Krankenhäusern den Bedarf für eine „Schicht-Kita“  gibt, wird die Verwaltung noch ermitteln.
Mit der Option, dass eine Betreuung maximal 9 Stunden sein kann, werden auch wir als Stadt das Angebot von Randzeiten in der Betreuung prüfen. In zwei Kitas soll zunächst für zwei Jahre eine Randzeitenbetreuung ermöglicht werden. Weiterhin können in Zusammenarbeit mit dem Projekt KIRA (KInderbetreuung in RAnd- und Notzeiten) der gemeinnützigen GmbH Picco-Bella von ausgebildeten Tagespflegepersonen Betreuungslücken geschlossen werden.

Zur familienfreundlichen Stadt gehört meiner Meinung auch, dass die berechtigten Wünsche der Eltern auf Betreuung Berücksichtigung finden. Wir wollen die Möglichkeit für eine gute und bedarfsgerechte Kinderbetreuung bieten und sehen die Verwaltungsvorschläge als ein gutes Maßnahmenpaket. Das Kindeswohl steht dabei immer im Vordergrund und die hohe Bedeutung der Eltern-Kind-Bindung vor allem in den ersten zwei Jahren darf nicht außer Acht bleiben. Daher ist die Vorgabe, dass die Kinder maximal 9 Stunden pro Tag betreut werden mir sehr wichtig.

Aachener Nachrichten, 29.04.13 – „KIRA“ bringt die Tagesmutter ins Haus

Posted in: Allgemein, Kinder und Jugend Tagged: Kinderbetreuung, Kita, Randzeiten
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